Archiv für den Monat April 2019

Pflicht zur Organspende? Nein


Es ist ein berechtigtes Anliegen, Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, dazu verhelfen zu wollen. Die Widerspruchslösung, die Gesundheitsminister Spahn und einige Abgeordnete anstreben, erscheint mir jedoch höchst fragwürdig.

Denn: 1. Jede/r hat das Recht, über sich und seinen Körper zu verfügen, über seinen/ihren Tod hinaus. Dazu gehört genauso das Recht, darüber NICHT zu verfügen und schon gar nicht von anderen verfügen zu lassen. Also sich weder für noch gegen eine mögliche Organspende zu entscheiden, (anders als ich) keinen Spenderausweis mit sich zu tragen und sich weder auf einer Spender- noch eine Nichtspender-Liste eintragen zu lassen.

Das alles ergibt sich aus der Würde des Menschen, dem höchsten Gut unserer freien Gesellschaft und Verfassung. Das umfasst, dass niemand gezwungen werden darf, sich zu Lebzeiten mit seinem Tod und möglichen Folgen beschäftigen zu müssen. Viele haben Angst davor oder es möchten es einfach nicht. Das haben Politik, Bundestag, Regierung und Mediziner zu respektieren.

2. Dass zwar eine Mehrheit Organspenden grundsätzlich gutheißt, aber nur wenige einen entsprechende Willenserklärung unterschreiben, hat nicht zwingend etwas mit Achtlosigkeit Todkranken gegenüber zu tun oder mit „Egoismus“. Sondern vor allem mit bis heute von Verantwortlichen wie Spahn nicht abgestellten Missständen im Transplantationssystem. Nachdem vor Jahren bekannt wurde, dass sich Ärzte dafür bezahlen ließen, Vermögenden an der Warteliste vorbei Organe einzupflanzen, ist die Spendenbereitschaft drastisch gesunken. Verständlicherweise. Denn wer möchte schon, dass andere nach seinem/ihrem Tod mit seinen/ihren Organen Geschäfte machen.

Transplantationsystem besser organisieren

Ein weit größeres Problem als die angebliche Ignoranz von potenziellen Spendern ist nach Aussage von Experten zudem die mangelnde Organisation des Transplantationswesens. Am 1. April ist gerade erst eine gesetzliche Reorganisation in Kraft getreten, von Spahn selbst veranlasst. Er und die anderen Initiatoren sollten erst mal abwarten, ob und wie sie wirkt, bevor sie Druck auf die Bevölkerung ausüben.

3. Das Argument, niemand werde durch die doppelte Widerspruchslösung zu einer Organspende genötigt, ist verlogen. Ziel der Initiatoren ist erklärtermaßen, die Zahl der Spender deutlich zu erhöhen. Wenn es so ist, dass sie viele Bürger einfach keine Gedanken darum machen, wie sie sagen, heißt das ja nichts anderes, als dass sie auf die Arglosigkeit und Faulheit dieser Menschen setzen. Denn nur wenn eine Großzahl von Skeptikern es unterlässt oder schlicht vergisst, sich als Nicht-Spender zu registrieren, würde ihre Rechnung aufgehen.

Und wer schon einmal erlebt hat, wie Ärzte nach dem Tod eines Angehörigen Druck auf die Hinterbliebenen machen, Organe des/der Verstorbenen zur Transplantation freizugeben, zB um einen jungen Menschen zu retten, wird nicht daran glauben, dass sie ihren Widerspruch einfach hinnehmen würden, sofern der/die Verstorbene das zu Lebzeiten nicht getan hat.

Kein Recht auf Spenderorgan-Empfang

4. Schließlich: Wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder nach einem Unfall auf ein Spenderorgan monate- und jahrelangen, oft vergeblich auf ein Spenderorgan zu warten, ist tragisch und zu bedauern. Aber es ist eben Schicksal. Manchmal ein selbstverursachtes (zB durch ungesunden Lebenswandel). Es gibt kein Menschenrecht darauf, in einem solchen Fall dadurch zu überleben für mehr oder weniger lange/kurze Zeit, indem ein anderer Mensch einen Teil seines toten Körpers an ihn abgibt.

5. Zuletzt: Eine Spende ist dem Wort und Sinn nach eine freiwillige Gabe. Eine intendierte Pflichtabgabe von Organen ist das Gegenteil.

Deshalb: Es führt kein Weg daran vorbei, a) das Transplantationswesen zu verbessern und vom Ruf der Käuflichkeit zu befreien, b) für Organspenden zu werben und potenzielle Spender zu überzeugen. Herr Spahn: Machen Sie Ihren Job!

Überlegenswert finde ich allerdings den Vorschlag: Wer einen Organspenderausweis hat, sollte auf der Warteliste nach oben rücken, wenn er selbst mal ein Organ benötigt. Diejenigen, die keinen solche Verfügung gemacht haben, dürfen jedoch nicht generell vom Empfang eines Spenderorgans ausgeschlossen werden. Das würde dem Hypokratischen Eid der Ärzte und der Pflicht einer humanen Gesellschaft widersprechen, jedem/r nach Möglichkeit zu helfen, wenn er medizinische oder sonstige Hilfe benötigt.

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